Dieser Schritt steht noch aus.
Beide ehemaligen Vereine gründen einen neuen Verein bzw. halten in einer neuen Satzung mit einem neu gewählten Vorstand ihr weiteres Vorgehen fest.
Diese Satzung und die Eintragung des neuen Vorstands muss beim Amtsgericht im jeweiligen Vereinsregister eingetragen werden.
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