Rechtliche Prüfung und Umsetzung im Vereinsregister

Dieser Schritt steht noch aus.

Beide ehemaligen Vereine gründen einen neuen Verein bzw. halten in einer neuen Satzung mit einem neu gewählten Vorstand ihr weiteres Vorgehen fest.

Diese Satzung und die Eintragung des neuen Vorstands muss beim Amtsgericht im jeweiligen Vereinsregister eingetragen werden.

 

Geschäftsstelle

TSVG Helmstedt von 1849 e.V. 

Maschweg 11 

38350 Helmstedt 

Tel. 05351/31441 

[email protected]

www.tsvg-helmstedt.de

 

Bürozeiten

Dienstag und Donnerstag

16.00-18.00 Uhr 

Gesundheitsstudio

Studio für Bewegung und Gesundheit

Holzberg 15/16

38350 Helmstedt

Tel. 05351/5321021

[email protected]

www.gesundheitssport-helmstedt.de